Förderung von Arbeit durch den Bund - Fluch oder Segen?
Seit Deutschland einig und der Sozialismus besiegt ist, geht ein neuer Geist, nämlich der der Umstrukturierung und Rationalisierung um, wie es in unserer Nachkriegsgeschichte keinen Zweiten gab.
Um der Lage Herr zu werden, oder zumindest eine wahrnehmbare Gegenströmung zu erzeugen, führte die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Förderung von Arbeit ein.
In diesem Artikel werde ich nun zwei dieser Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zumindest von einer Seite einmal etwas heller bescheinen. Es handelt sich hierbei zum einen um den Vermittlungsgutschein, und zum anderen um die Förderungen zur Beschäftigung schwer vermittelbarer Arbeitsloser durch Lohnzuschüsse.
Deutschland ist voll von ihnen! Voll von findigen Arbeitgebern, die jeden erdenklichen Zuschuß vom Staat als wirtschaftliche Unterstützung nutzen wollen, dürfen und können.
Ein Politiker dessen Name mir entfallen ist und dessen Worte ich gern zitieren würde, aber nicht kann weil auch diese mir entfleuchten, sagte einmal sinngemäß:
Die beiden Jungunternehmer Marko Perrky und Andrew Knorrke hatten eine Idee. Es war keine neue Idee, denn es handelte sich um den Aufbau eines Callcenters, aber auf jedenfall hatten Sie eine neue Idee um die Lohnkosten einer solchen Unternehmung drastisch zu senken.
Seit Dezember 2007 können findige Arbeitgeber für maximal 12 Monate den Lohn ihrer Mitarbeiter bezuschußt bekommen, wenn sie den künftigen Arbeitnehmer für mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigen und dabei die arbeitsrechtlichen und tariflichen Bestimmungen einhalten. Die zu besetzende Stelle darf nicht durch eine vorangegangene Entlassung frei geworden sein. Der zu bewilligende Zuschuß kann bei einem Vollzeit Arbeitsvertrag bis zu 500 Euro pro Monat betragen, darf jedoch nicht 50% der Bruttolohnkosten die für den Arbeitnehmer anfallen übersteigen.
"So eine schöne Förderung muß man doch dauerhaft und effektiv nutzen können.", dachten sich Perrky & Knorrke und schufen ihr Erfolgsmodell, in welchem sie jedem neuen Callcenter Mitarbeiter einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag geben, den sie sich bis zur Bewilligungsgrenze bezuschussen lassen. Nachdem 12 Monate eines jeden Arbeitsvertrages abgelaufen sind, können sie diesen ohne Verlängerung einfach auslaufen und danach neue Mitarbeiter einstellen und diese erneut bezuschussen lassen.
So kann man also dauerhaft, effektiv und vollkommen legal Lohnzuschüsse vom Staat einstreichen. Für die Mitarbeiter der Firma Perrky & Knorrke allerdings gibt es somit keine Chance für beruflichen Aufstieg oder für ein langes und stabiles Arbeitsverhältnis.
Fortsetzung folgt ...
Um der Lage Herr zu werden, oder zumindest eine wahrnehmbare Gegenströmung zu erzeugen, führte die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Förderung von Arbeit ein.
In diesem Artikel werde ich nun zwei dieser Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zumindest von einer Seite einmal etwas heller bescheinen. Es handelt sich hierbei zum einen um den Vermittlungsgutschein, und zum anderen um die Förderungen zur Beschäftigung schwer vermittelbarer Arbeitsloser durch Lohnzuschüsse.
Deutschland ist voll von ihnen! Voll von findigen Arbeitgebern, die jeden erdenklichen Zuschuß vom Staat als wirtschaftliche Unterstützung nutzen wollen, dürfen und können.
Ein Politiker dessen Name mir entfallen ist und dessen Worte ich gern zitieren würde, aber nicht kann weil auch diese mir entfleuchten, sagte einmal sinngemäß:
"Jeder mögliche Lebensentwurf, welcher vom Gesetzgeber durch das Erlassen von Gesetzen ermöglicht wird, wird auch irgendwo in Deutschland gelebt werden."
So auch der folgende:Die beiden Jungunternehmer Marko Perrky und Andrew Knorrke hatten eine Idee. Es war keine neue Idee, denn es handelte sich um den Aufbau eines Callcenters, aber auf jedenfall hatten Sie eine neue Idee um die Lohnkosten einer solchen Unternehmung drastisch zu senken.
Seit Dezember 2007 können findige Arbeitgeber für maximal 12 Monate den Lohn ihrer Mitarbeiter bezuschußt bekommen, wenn sie den künftigen Arbeitnehmer für mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigen und dabei die arbeitsrechtlichen und tariflichen Bestimmungen einhalten. Die zu besetzende Stelle darf nicht durch eine vorangegangene Entlassung frei geworden sein. Der zu bewilligende Zuschuß kann bei einem Vollzeit Arbeitsvertrag bis zu 500 Euro pro Monat betragen, darf jedoch nicht 50% der Bruttolohnkosten die für den Arbeitnehmer anfallen übersteigen.
"So eine schöne Förderung muß man doch dauerhaft und effektiv nutzen können.", dachten sich Perrky & Knorrke und schufen ihr Erfolgsmodell, in welchem sie jedem neuen Callcenter Mitarbeiter einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag geben, den sie sich bis zur Bewilligungsgrenze bezuschussen lassen. Nachdem 12 Monate eines jeden Arbeitsvertrages abgelaufen sind, können sie diesen ohne Verlängerung einfach auslaufen und danach neue Mitarbeiter einstellen und diese erneut bezuschussen lassen.
So kann man also dauerhaft, effektiv und vollkommen legal Lohnzuschüsse vom Staat einstreichen. Für die Mitarbeiter der Firma Perrky & Knorrke allerdings gibt es somit keine Chance für beruflichen Aufstieg oder für ein langes und stabiles Arbeitsverhältnis.
Alle Personen, Orte und Begebenheiten in diesem Artikel sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit real existierenden Menschen, Orten und Geschehnissen sind absolut ungewollt und wenn überhaupt, dann rein zufällig.
Pythagoras - 21. Mai, 16:30
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